Ein Ultraschall-Prüfkopf wird um den Mast geführt.
Dabei erzeugt er in der Rohrwand durch Übertragung von magnetischem und elektrischem Wechselfeld eine Ultraschallwelle, die sich als Impuls in eine Richtung längs des Mastes, auch bis ins Erdreich hinein, ausbreitet und die gesamte Wanddicke erfasst. Liegt korrodierter Wandabtrag vor, wird ein Teil der Ultraschallenergie zum Prüfkopf zurückreflektiert und als Echosignal zweidimensional registriert.
Die Auswertung
Der Auswertrechner, welcher sich in unmittelbarer Nähe zum Mast in einem KFZ befindet, verarbeitet alle Daten und Signale, wertet sie aus und stellt das Ergebnis in Form einer Mantelabwicklung dar. Die Stärke des Wandabtrags ist dabei farblich kodiert. Der Prüfer hat innerhalb weniger Minuten einen ersten Überblick über den Zustand des Mastes.
Das Ergebins
Mittels einer speziellen Software, dem Expertensystem EDUSTA, wird die Standsicherheit der geprüften Masten bestimmt und die noch mögliche Standdauer berechnet. Diese statische Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Normen und ist für jeden Masttyp unterschiedlich. Alle zuvor erfassten Daten und auch Werte wie geometrische Abmessungen, Material, Art des Auslegers, Alter, Standort, Windzone, Knicken, Biegen, Biegedrillknicken, Torsionseffekte statisch und dynamisch, Festigkeitsberechnungen, Analyse der Kerbwirkungen werden erfasst und ausgewertet. Dadurch kann die Restlebensdauer unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen äußerst genau bestimmt werden. Die Angaben zur Restlebensdauer, vorgeschlagener Wiederholungsprüfung und zum Gesamtzustand werden gespeichert und mit einem Digitalbild des Masts zu einem kompletten Prüfbericht zusammengefasst. Dabei ist es möglich, die Form der Dokumentation den Wünschen des Kunden anzupassen (gebräuchliche MS-Office-Formate o.ä.) Gegenüber der üblichen Praxis, Sicht- oder Klopfprüfungen oder einen vorbeugenden Austausch durchzuführen, ergeben sich trotz Prüfkosten erhebliche Kosteneinsparungen bei gleichzeitig deutlich erhöhter Sicherheit. Damit ist es den Kommunen, Städten und sonstigen für die Verkehrssicherheitspflicht zuständigen Stellen mit geringem zeitlichem und finanziellem Aufwand möglich, das Gefährdungspotenzial durch umstürzende Masten zu minimieren.